Leitgedanke des vom Bundestag 1976 einstimmig beschlossenen Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten ist, dass die staatliche Gemeinschaft für die Opfer von Straftaten einstehen muss, wenn es ihr trotz aller Anstrengungen zur Verbrechensverhütung nicht gelingt, Gewalttaten völlig zu verhindern.
Der gesetzlich verankerte Opferentschädigungsanspruch stellt sicher, dass der von einer Gewalttat Betroffene, dessen Lebensumstände infolge seiner gesundheitlichen Schädigung wesentlich beeinträchtigt oder dessen Lebensqualität im Extremfall sogar zerstört wurde, den Folgen der Gewalttat nicht mehr hilflos ausgesetzt ist.
Opfer und Hinterbliebene gewalttätiger Übergriffe haben demnach über das Opferentschädigungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) Anspruch auf sämtliche Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz. Die mit den gesetzlichen Regelungen beabsichtigte Verbesserung des Opferschutzes setzt voraus, dass die Bevölkerung und insbesondere das Opfer von diesen Entschädigungsmöglichkeiten Kenntnis erlangen.
Weitere hilfreiche Hinweise zum Opferentschädigungsgesetz gibt Ihnen hierzu die
Broschüre Hilfe für Opfer von Gewalttaten, welche über das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung,
Referat Öffentlichkeitsarbeit, Postfach 500, D-53105 Bonn, oder über
www.bmgs.bund.de beziehbar ist.